Änderungen für Geboosterte ab 24.01.2022
Hallo liebe Mitglieder,
der Berliner Senat hat mit einer Pressemittleilung am 18. Januar informiert, dass in der Dritten Verordnung zur Änderung der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung weiterhin für Sportangebote im Innenbereich .. 2G plus [gilt]. Personen mit Auffrischungsimpfung müssen [aber] keinen zusätzlich negativen Testnachweis erbringen.“
Wir setzen diese Regelung bei uns im Verein wie folgt um:
- Erwachsenensport Basketball/Volleyball und Sport&Anmut: Mitglieder, die in easyVerein unter „Einschränkungen Gesundheit“ vor den Sport-Terminen „geboostert am TT.MM.JJJJ“ (mit entsprechendem Datum) erfasst haben, müssen keinen aktuellen Testnachweis erbringen. Wir freuen uns allerdings, wenn auch Geboosterte sich am Tag der Sport-Termine freiwillig testen lassen. Dankeschön!
- alle Kinder-Sportgruppen und Begleiter:innen Eltern-Kind-Turnen: Da noch hinreichend viele Kinder nicht geimpft sind, bleiben wir hier bei der Testpflicht – egal ob geboostert oder nicht. Für Schulkinder gilt eine Regelung entsprechend der Präsenz der Kinder.
Eine Übersicht der Teststationen in der Nähe findet Ihr hier.
Du möchtest Dir bei der Gelegenheit die easyVerein-App herunterladen? Hier findest Du dazu alle Informationen.
Viele Grüße
Der Vorstand