Änderungen für Kinder ab 7. Lebensjahr ab 25.01.2022

Keinen ganzen Tag ist es her, dass die aktuelle Version der Verordnung online ist, da gibt es schon eine neue Pressemitteilung des Berliner Senats, dass die Prsäenzpflicht an den Schulen zunächst bis Ende Februar ausgesetzt ist und die Schulpräsenz des Kindes im Ermessen der Eltern liegt.

Da wir nun nicht mehr davon ausgehen können, dass alle Kinder ab dem 7. Lebensjahr regelmäßig in der Schule getestet werden, muss für jedes Kind (nach Vollendung des 6. Lebenjahrs) zum Sport bei uns entweder

  • einen aktuellen Nachweis über einen negativen Test, eine Impfung* oder eine Genesung* oder
  • die tagesaktuell unterzeichnete Erklärung (mit dem Häkchen, dass das Kind gestern/heute in der Schule/Kita gestetst wurde) mitbringen.

* Ab wann ein Kind als getestet oder genesen gilt, könnt Ihr allgemein hier nachlesen.

Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind von der Testpflicht bislang weiterhin ausgenommen. Wir freuen uns aber dennoch, wenn auch für diese Kinder freiwillig ein Testen erfolgt.

Das aktualisierte Pandemie- und Hygienekonzept findet Ihr wie gewohnt hier.