Ein kleiner Hoffnungsschimmer?

Die neue Verordnung des Berliner Senats zur Eindämmung von Corona ist seit dem 9. Mai in Kraft. Ab 15. Mai dürfen bis zu acht Sportlerinnen und Sportler inklusive Betreuungspersonal pro Gruppe Sport treiben – aber leider nicht in Hallen und überdachten Sportanlagen.
Allerdings kann das Vorgehen in Nordrhein-Westfalen vielleicht als ein kleiner Hoffnungsschimmer gewertet werden: Dort ist seit dem 7. Mai der Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport wieder erlaubt – sofern der Sport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder im öffentlichen Raum stattfindet und bestimmte Regeln eingehalten werden.

Der Landessportbund Berlin (LSB) hätte sich wie wir schon jetzt eine Öffnung für den Vereinssport in der Halle gewünscht. Der LSB hatte dem Senat schon sehr früh gemeinsam mit Professor Dr. Bernd Wolfarth von der Charité mit einem 10-Punkte-Kriterienkatalog aufgezeigt, wie das auch unter Einhaltung der aktuell geltenden Abstands- und Hygienevorschriften ginge. Der LSB und damit auch wir hoffen auf diesen Schritt in der nächsten Lockerungsstufe.