Ab jetzt gilt 2G-Plus

Die Dritte SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde am 23. November 2021 mit Wirkung ab 27. November 2021 aktualisiert, selbst wenn diese bislang noch nicht einmal veröffentlicht wurde.

Die Sportausübung ist für unsere Mitglieder und Übungsleiter:innen ab 27. November 2021 nur noch unter der 2G-Plus-Bedingung zulässig. Wir haben unser Pandemie- und Hygienekonzept entsprechend angepasst.

Zutritt zum Sport erhalten also nur noch:

  • Geimpfte und Genesene, die einen POC-Test nicht älter als 24 Stunden alt oder einen PCR-Test nicht älter als 48 Stunden nachweisen.
    (Genesen heißt entweder positiver PCR-Test älter als 28 Tage und max. 6 Monate alt oder älter als 6 Monate und mind. 1 Impfung älter als 14 Tage. Ärztliche Impfbefreiungs-Atteste bitte per E-Mail und PCR-Test max. 48 Stunden alt erbringen.)
  • Kinder ziwschen 7 und 18 Jahren müssen einen aktuellen Test vorweisen, wobei die regelmäßige Testung im Schulbetrieb ausreicht.
  • Für Kinder bis 6 Jahren ist die Erklärung nach dem 15.11.2021 nicht erneut abzugeben, da sich für diese Gruppe nichts geändert hat. Wenn für die Kinder seit dem 15.11.2021 keine Erklärung abgegeben wurde, ist diese abzugeben, am besten per E-Mail.

Mit Blick auf die Gesundheit von uns allen bitten wir alle Eltern der KiTa-Kinder, auch Eure Kinder vor jeder Sporteinheit testen zu lassen.


Wir wissen darum, dass diese neuen Vorgaben einen noch höheren Aufwand für uns alle bedeutet. Auf der anderen Seite erinnern wir uns daran, dass zum einen letztes Jahr um diese Zeit bereits der Lockdown galt und zum anderen die Inzidenzen besorgniserregend hoch und die Menschen im Gesundheitswesen derart überlastet sind, dass wir sehr auf Euer Verständnis und Eure Unterstützung zählen!

Bleibt gesund!


Wir akzeptieren Testbescheinigungen Eurer Arbeitgeber:innen.

Und beispielhaft hier Teststationen in unserer Umgebung, jeweils mit Link zur Terminbuchung:

Kennt Ihr weitere? Dann schreibt einen Kommentar. Danke!