Ab 15. November gilt die 2G-Regelung
Die Dritte SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde am 15. November 2021 zum 10. November 2021 aktualisiert und veröffentlicht.
Die Sportausübung ist für unsere Mitglieder nur noch unter der 2G-Bedingung zulässig. Wir haben unser Pandemie- und Hygienekonzept entsprechend angepasst.
Zutritt zum Sport erhalten also nur noch:
- Geimpfte und Genesene (genesen heißt entweder positiver PCR-Test älter als 28 Tage und max. 6 Monate alt oder älter als 6 Monate und mind. 1 Impfung älter als 14 Tage). Ärztliche Befreiungs-Atteste bitte per E-Mail und PCR-Test max. 48 Stunden alt erbringen.
- Kinder ziwschen 7 und 18 Jahren müssen einen aktuellen Test vorweisen, wobei die regelmäßge Testung im Schulbetrieb ausreicht.
- Für Kinder bis 6 Jahren ist die Erklärung erneut abzugeben, am besten per E-Mail.
Mit Blick auf die Gesundheit von uns allen bitten wir alle Erwachsenen und auch Euch Eltern der KiTa-Kinder, Euch bzw. Eure Kinder vor jeder Sporteinheit testen zu lassen – egal ob geimpft oder genesen!