2G für den Hallensport?

In der Pressemitteilung vom 10.11.2021 avisiert der Berliner Senat eine Verschärfung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Unter anderem wird angeführt, dass ab kommender Woche das 2G-Prinzip gelten wird „bei der Sportausübung in gedeckten Sportanlagen … mit der Maßgabe, dass Personen unter 18 Jahren eingelassen werden dürfen, wenn sie negativ getestet sind.“

Wir erwarten also Auswirkungen für die Erwachsenen-Sportgruppen sowie die Begleiter:innen der Kinder im Eltern-Kind-Turnen (2G) und ggf. wird es Aktualisierungen zur Testerfordernis von Minderjährigen geben. Aber das gute Signal dabei: Aller Voraussicht nach können wir weiter Sport machen!

Sobald die Verordnung aktualisiert sein wird, werden wir diese umgehend auswerten, ggf. unser Pandemie- und Hygienekonzept anpassen und Euch informieren.